Heute hat der Bundesrat endlich die entscheidende Lücke in meinem Entfernungsproblem geschlossen, der E-Scooter ist legal.
Hier die nähere Erläuterung:
Als ich 2015 in meiner, wie Erhard Wischmeier es definierte, Zwischenrentnerschaft mit meinem Wohnmobil Schnecke unterwegs war, hatte sich mein Raumbedarf reduziert.
Zurück, damals in München, machten sich die überdimensionierten Entfernungen einer Wohnung, bereits nach der ersten Nacht voll bemerkbar.
In der Schnecke war der Weg Bett – Toilette einen Schritt, Bett – Dusche 1, 5 Schritte und der Kühlschrank war aus dem Bett bedienbar.
In einer Wohnung kann man den Entfernungen fast schon exponentielle Faktoren geben.
Heute, in der Zeit meiner Nachrentnerschaft, überbrücke ich diese Entfernungen in Zukunft mit dem E-Scooter.
Mit 95 cm Länge des Rollers kann ich aus dem Bett in den Fahrstuhl fahren, dann runter zu meinem E-Smart (von Luis Pardo Taschenlampe getauft).
Nun den E-Scooter in den Kofferraum und ab ins Klinikum. Da sind Ladesäulen und auch Blessuren können im Vorbeifahren repariert werden.
Mit dem E-Scooter geht’s dann direkt im MPI in’s Büro, zur Kaffemaschine. So klappt mein Arbeitsweg noch einige Jahrzehnte.
Und Matze hat mir heute auch noch die Lösung für das Energieproblem geschickt.
Ich werde berichten, sobald skootie da ist,
also schaut vorbei,
Euer Ralph
Huhu Ralf,
denk an unseren Besuch bei Tesla, du musst dann auch ein Windrad kaufen wenn Du einen Scooter fährst.
Lg Jörg